Vorschlag Richtplan mit möglichen Windstandorten
In einer neuen Studie hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ermittelt, die ein möglichst gutes Verhältnis von Schutz- und Nutzungsinteressen aufweisen. Sechs Gebiete wurden als geeignet eingestuft. Es ist vorgesehen, die Standorte Waldegg (Gebiet Nr. 2; nur in Kombination mit dem Eignungsgebiet Nr. 37 des Kantons St.Gallen), Honegg (Gebiet Nr. 7), Gstalden (Gebiet Nr. 8), Hochhamm (Gebiet Nr. 1), Suruggen (Gebiet Nr. 6) und Sonder (Gebiet Nr. 11) im kantonalen Richtplan festzusetzen.
Die sechs Eignungsgebiete – abgestimmt mit den Nachbarkantonen Appenzell Innerrhoden und St. Gallen – würden bei Vollausbau einen Energieertrag von rund 200 GWh pro Jahr erbringen. Diese Ergebnisse stimmen zuversichtlich – insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung im kantonalen Energiegesetz, bis 2035 mindestens 40 % des gesamten Strombedarfs aus erneuerbarer Energie aus dem Kanton zu decken.
Als Grundlage für die Nutzung des Potenzials an Windstrom erfolgt nun in einem ersten Schritt die Festlegung der sechs möglichen Windgebiete als Interessengebiete im kantonalen Richtplan. Dieser Vorschlag wird vom 5. Februar bis 26. April 2024 der Volksdiskussion unterstellt und ist anschliessend durch den Kantonsrat und den Bund zu genehmigen.
zu den Informationen über Mitwirkung (Volksdiskussion) und Vernehmlassung
Damit sich die Bevölkerung im Vorfeld auch direkt über die Richtplananpassung informieren kann, organisiert das Departement Bau und Volkswirtschaft zwei öffentliche Veranstaltungen.
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Faktencheck Windenergie
Auch wenn wir die Windenergie schon seit Jahrtausenden nutzen, gibt es rund um moderne Windenergieanlagen zur Stromproduktion viele vorgefasste Meinungen. Der Kanton hat deshalb Fakten rund um die Windenergie geprüft und geht auf gängige Vorbehalte ein.
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