Newsletter Verein Energie AR/AI – Juli 2025

Newsletter Verein Energie AR/AI – Juli 2025

 

 

F‍ür Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Gerne stellen wir Ihnen den Sommer-Newsletter 2025 des Vereins Energie AR/AI zu. Er bietet Ihnen aktuelle Informationen aus der Energiepolitik sowie News aus der «Energieszene» der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden. Ausserdem stellen wir Ihnen gerne unsere nächsten Veranstaltungen vor und vermitteln einige Energiespartipps für die heissen Tage.

Nun wünschen wir Ihnen einen schönen, erholsamen Sommer und eine interessante Lektüre. 

Ihre Rückmeldungen und Leserwünsche nehmen wir jederzeit gerne entgegen unter
info@energie-ar-ai.ch


 

 

 

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Bereits seit 2018 ist es möglich, dass sich mehrere Parteien zusammenschliessen, um den lokal produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Dieser Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) beschränkte sich aber in der Regel auf ein Gebäude, weil dafür das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werden konnte. Mit dem Inkrafttreten des ersten Verordnungspakets des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien per 1. Januar 2025 hat sich das geändert. Neu können alle Gebäude sowie Endverbraucherinnen und -verbraucher, die über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt (Verteilkabine) verfügen, einen sogenannten virtuellen ZEV (vZEV) bilden. Dazu lassen sich die Anschlussleitungen, die lokale elektrische Infrastruktur beim jeweiligen Netzanschlusspunkt und die Messgeräte des Verteilnetzbetreibers nutzen.

Wer sich für die Bildung eines vZEV interessiert, wendet sich am besten an den lokalen Energieversorger.

Detaillierte Informationen bietet auch das Handbuch von Swissolar.

 

Photovoltaikanlagen an Fassaden

Im Weiteren gilt seit dem 1. Januar 2025 ein höherer Bonus bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad. Für integrierte Anlagen steigt er von 250 auf 400 Franken pro kW installierter Leistung, für angebaute und freistehende Anlagen von 100 auf 200 Franken. Die neuen Vergütungen setzen einen Anreiz zum Bau von Fassadenanlagen, die im Winterhalbjahr viel Strom produzieren. 

weitere Informationen bei Pronovo


Impulse für den Heizungsersatz und Gesamtsanierungen

Auf den 1. Januar 2025 hat der Bundesrat das Klima- und Innovationsgesetz mit der entsprechenden Verordnung in Kraft gesetzt. Es umfasst unter anderem ein auf 10 Jahre befristetes Förderprogramm. Mit diesem Impulsprogramm verstärkt der Bund mit jährlich 200 Mio. Franken zum Beispiel die Förderung von Gesamtsanierungen der Gebäudehülle (Bonus) in den Kantonen. Zusätzlich gefördert wird der Ersatz von grossen Öl-, Gas- und Elektrodirektheizungen sowie von Elektroheizungen und dezentralen fossilen Heizungen durch erneuerbare Systeme. So erhalten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer beispielsweise bei der Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beim Ersatz von dezentralen Elektrodirektheizungen beziehungsweise dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mindestens 15'000 Franken Förderung pro Gebäude.

Ebenso profitieren sie bei einer umfassenden Gesamtsanierung von einem Bonus für die Gebäudehülleneffizienz.


Anpassung Photovoltaik-Förderung

Die Stromproduktion mit PV-Anlagen hat im Kanton Appenzell Ausserrhoden in den letzten drei Jahren massiv zugenommen – dank kantonaler und nationaler Förderung sowie geänderten Rahmenbedingungen. Die stark gestiegenen Strompreise und Rückliefertarife der letzten Jahre machen eine Investition in eine eigene Stromproduktionsanlage sehr lukrativ. Da die hohen Beiträge nicht mehr gerechtfertigt sind, hat der Kanton den Förderbetrag für PV-Anlagen angepasst. Neu erhöht er die Bundesbeiträge bei PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. September 2025 nur noch um 50% durch Kantonsmittel. Anlagen, die vor dem 1. September 2025 in Betrieb genommen werden, profitieren noch von den «alten» Fördersätzen, bei denen der Kanton die Bundesmittel verdoppelt. PV-Anlagen mit hoher Einmalvergütung, also Anlagen ohne Eigenverbrauch, sind von der kantonalen Förderung ausgeschlossen. Fördergesuche können erst nach erfolgter Inbetriebnahme zusammen mit der Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes beim Kanton eingereicht werden.

zur Eingabe von Fördergesuchen


Einsprachen abgewiesen

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat den kantonalen Nutzungsplan für Windenergieanlagen im Gebiet Honegg im Jahr 2024 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind 19 Einsprachen eingegangen. Ende Mai 2025 hat die Standeskommission die Einsprachen abgewiesen, sofern sie darauf eingetreten ist. Die einsprechenden Personen hatten anschliessend 30 Tage Zeit, beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid Beschwerde zu führen.

Wenn sämtliche Einspracheverfahren rechtskräftig erledigt sind, wird die Standeskommission dem Grossen Rat den kantonalen Nutzungsplan zur Genehmigung überweisen. 


Veranstaltungen

Exkursion zum Energiepark für Mitglieder des Vereins

Die Exkursion 2025 des Vereins Energie AR/AI führt in den Energiepark des Abwasserverbandes Morgental in Steinach bei Arbon. Im Energiepark wird die Nutzung von möglichst viel erneuerbarer Energie angestrebt: Produktion von Strom aus Abwasser (Klärgas), Sonne und Wind sowie Erzeugung von Wärme aus unbehandeltem Altholz und Abwasser. Alle diese Technologien und deren Zusammenspiel können vor Ort erlebt werden. Die am Standort ARA Morgental produzierte Energie entspricht einer Strom- und Wärmeversorgung von bis zu 4’000 Haushaltungen oder der Stadt Arbon mit 15’000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Zudem soll der Energiepark zum Nachdenken über den Umgang mit der Energie anregen und die Ökomobilität fördern. Auf dem ARA-Areal ist auch eine Schnelllade-Station für Elektrofahrzeuge installiert.

Datum: Samstag, 06. September 2025

Programm:

  • 09.15 Uhr: gemeinsame Abfahrt in Herisau mit dem Car
  • 10.00 – 12.00 Uhr: Besichtigung Energiepark Abwasserverband Morgental
  • 12.00 Uhr: gemeinsames Mittagessen
  • ca. 15.00 Uhr: Ankunft in Herisau

Die Teilnahme ist kostenlos.

Weitere Infos und Anmeldung finden Sie hier. 

 

Erfahrungsaustausch (ERFA) über Energiethemen
Die Gemeinde Schönengrund, der Verein Energie AR/AI, das Amt für Umwelt AR, das Amt für Hochbau und Energie AI und der Trägerverein Energiestadt laden die Ausserrhoder und Innerrhoder Gemeinden zum Erfahrungsaustausch 2025 ein. Im Fokus des Anlasses stehen Nah-Wärmeverbünde – von der Planung bis zur Realisierung und der Rolle von Gemeinden.
Datum: Montag, 08. September 2025
Ort: Buchensaal, Buchenstrasse 32, 9042 Schönengrund
Grobprogramm:

17.30 – 18.10 Uhr Begrüssung und Führung Wärmverbund Schönengrund

18.15 -20.30 Uhr ERFA mit anschliessendem Apéro

Hier ist die Einladung für Gemeinden zu finden.

 

Neue Möglichkeiten Solarstromverkauf und Wärmedämmmassnahmen

Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe informieren Fachleute über die neuen Möglichkeiten des Solarstromverkaufs sowie über Analysetools für die Erhebung des Sanierungsbedarfs von Gebäuden und Wärmedämmmassnahmen für Dach und Fassade. Ausserdem gehen die Fachleute direkt an den Veranstaltungen auf die individuellen Fragen des Publikums ein.

Die Analysetools myky, evalo und GEAK werden ferner an einer Tischmesse präsentiert.

Für die Organisation sind der Verein Energie AR/AI und die Hauseigentümerverbände AR und AI verantwortlich. Als Referenten wirken im Weiteren Vertreter der SAK und der Zürich Versicherungen mit.

Merken Sie sich bereits die Durchführungsdaten:

  • 09.09.2025 Teufen
  • 11.09.2025 Appenzell
  • 15.09.2025 Herisau
  • 17.09.2025 Heiden

Die Veranstaltungen finden jeweils von 18.30–20.00 Uhr mit anschliessendem Apéro statt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen in Kürze auf der Webseite des Vereins.


Kühle Tipps für heisse Tage

Bereits klettert das Thermometer gegen 30°C und die Wetterprognosen versprechen weitere schöne Sommertage.

Jetzt lohnt es sich, in der Nacht und frühmorgens Fenster sowie Türen weit aufzusperren, während des Tags aber zu schliessen, die Fensterläden zuzuklappen oder die Rollläden herunterzukurbeln, um in den Räumen angenehme Temperaturen zu erreichen.

Um zusätzliche Abwärme zu vermeiden ist es überdies wichtig, Geräte und Beleuchtung auszuschalten, wenn sie nicht gebraucht werden.

Ist es einmal doch zu warm, sorgt ein Ventilator mit viel weniger Energie als ein Kühlgeräte für einen angenehmen Luftzug.

Weitere Spartipps für die Sommerzeit bietet EnergieSchweiz


Nutzen Sie unsere Beratung. Kontaktieren Sie uns für einen Termin: 071 353 09 49

info@energie-ar-ai.ch, www.energie-ar-ai.ch



Geschäftsstelle

Verein Energie AR/AI, Urnäscherstrasse 872, 9064 Hundwil